Die neue MaRisk tritt ab sofort in Kraft: Neue Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken

Autor: Kirsten Könen, parcIT GmbH

Mit dem "Rundschreiben 09/2017 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk" ist es amtlich: die neuen Mindestanforderungen sind ab sofort wirksam.

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) wurden von der BaFin und der Deutschen Bundesbank an neue europäische und internationale Vorgaben angepasst. Besonders hervorzuheben sind Neuerungen, die die Bereiche Datenaggregation und Risikoberichterstattung, Risikokultur und Auslagerung betreffen. Erfahrungen aus der täglichen Aufsicht und aus Prüfungen beeinflussten die Novelle.

Mehr Informationen zu MaRisk finden Sie hier.

Ausserdem lesenswert: die Banken-Times SPEZIAL Sonderausgabe MaRisk des Finanz Colloquium Heidelberg.

Die steigenden regulatorischen Anforderungen erhöhen stetig den Druck auf Finanzinstitute und erschweren den Bankalltag. MaRisk, BCBS 239, AnaCredit, SREP und „Basel IV“ – um nur einige zu nennen – werfen Fragen auf, die aktuell eine integrierte Antwort erhalten: die Erweiterte Gesamtbanksteuerungsplattform (EGP).

Informieren Sie sich hier zum Thema EGP.