Die Solvabilitätsverordnung (SolvV), die Basel II in deutsches Recht überführt hat, ist seit 1. Januar 2007 in Kraft getreten; die Übergangsfrist für die Umsetzung endete am 1. Januar 2008. Damit änderten sich die Eigenkapitalanforderungen für die Unterlegung Ihrer Adress-, Marktpreis- und operationellen Risiken. Auch die Berichte an die Bundesbank mussten an die neuen Rechtsvorschriften angepasst werden. Für Sie war dies häufig mit grundlegenden Eingriffen in Ihre gewachsenen IT-Strukturen verbunden und dies unter einem engen Terminplan.
- Haben Sie mit Ihrem Umsetzungsprojekt ein optimales Ergebnis erzielt?
- Nutzen Sie die Möglichkeiten der Solvabilitätsverordnung zur Eigenkapitalreduzierung?
- Sind Sie fit für den IRB-Ansatz?
Viele Institute haben vorhandene Instrumente unter Zeitdruck den neuen Erfordernissen angepasst. Vielfach gerieten dabei die Prozesseffizienz sowie die Optimierung der Eigenkapitalunterlegung in den Hintergrund. Die Möglichkeiten zur Eigenkapitalreduzierung durch den IRB-Ansatz stand für viele zunächst nicht im Fokus der Umstellung, sondern es wurden die vorhandenen Verfahren um das Notwendige modifiziert.
- Ist Ihr Institut in Bezug auf die Solvabilitätsverordnung effizient aufgestellt?
- Nutzen Sie einen schlanken Meldeprozess?
- Mobilisieren Sie alle aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalreserven?
Wenn Sie sich für eine Standardlösung zur Abdeckung der Solvabilitätsverordnung interessieren, die den Standardansatz sowie den IRB-Ansatz abdeckt, einen effizienten und revisionssicheren Meldeprozess bietet sowie eine moderne Oberfläche bereitstellt, sollten Sie sich okular SOLVARIS einmal näher anschauen.
