
Standardlösung für Kalkulation und Meldewesen nach Basel II für die Umsetzung der Solvabilitätsverordnung (SolvV)
Die Solvabilitätsverordnung (SolvV), die Basel II in deutsches Recht überführt, ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten; die Übergangsfrist für die Umsetzung endete am 1. Januar 2008. Seitdem werden Adress-, Marktpreis- und operationelle Risiken nach neuen Verfahren berechnet. Damit ändern sich die Eigenkapitalanforderungen für die Unterlegung dieser Risiken, auch die Berichte an die Bundesbank müssen an die neuen Rechtsvorschriften angepasst werden. Für die Banken ist dies mit grundlegenden Eingriffen in ihre gewachsenen IT-Strukturen verbunden. Mit der Software-Lösung okular SOLVARIS, die einen Basel II-Rechenkern und ein Meldemodul zur Verfügung stellt, können Universal- und Spezialbanken, wie beispielsweise Bausparkassen, alle Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) effizient und effektiv umsetzen.
okular SOLVARIS unterstützt Sie bei der Umsetzung der Solvabilitätsverordnung durch:
- Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken auf Einzelgeschäftsebene mit integrierter Sicherheitenverteilung, optimiert für Basel II, wahlweise nach dem Standardansatz oder dem IRB-Ansatz (Internal Ratings Based Approach)
- Berechnung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken, wahlweise nach dem Basisindikatoransatz oder dem Standardansatz
- XML-Meldungen an die Deutsche Bundesbank zur Einhaltung der Eigenmittelanforderungen
- Aufbereitung der Berichtsdaten für die Offenlegung nach SolvV
Wir unterstützen Sie dabei, die aufsichtsrechtlichen Maßgaben der SolvV und Ihre institutsspezifischen Anforderungen zusammenzuführen, von der betriebswirtschaftlichen Fachkonzeption über Aufbauorganisation, Ablauforganisation und Know-how-Transfer bis zur IT-Umsetzung.


