Der Grundgedanke der Marktzinsmethode ist, dass die Zinsbuchsteuerung das Zinsänderungsrisiko des Marktbereiches übernimmt und dem Markt dafür den Betrag vergütet, der frei von solchen Risiken gestellt werden kann. Die Messung dieses Kundengeschäftsergebnisses ist weithin gelebte Praxis, ebenso die Steuerung der Risiken und Erträge des Zinstreasurys.
Üblich ist es auch, dass das Kundengeschäft durch die Zahlung einer Risikoprämie von Bonitätsrisiken im Aktivgeschäft freigestellt wird. Offen bleibt nur: Wenn die Risikoprämie im Markt eine Kostenkomponente ist, wo stellt sie einen Ertrag dar? Wo fallen Erträge und Verluste, wenn die Bonitätsrisiken schlagend werden, an? Und wie können diese Erträge und Verluste gemessen werden und ggf. mit anderen Bereichen der Gesamtbanksteuerung verrechnet werden?

Stellung einer Adressrisiko-Ergebnisrechnung in der Gesamtbanksteuerung
Zur Zeit beschränkt sich die Adressrisikosteuerung meist noch auf das risikoadjustierte Pricing und das Ermitteln eines Credit Value at Risks. Die aufgeworfenen Fragen können damit nicht beantwortet werden. Diese Aufgaben haben einen neuen Bereich in der Banksteuerung zwischen Kundengeschäfts- und Adressrisiko-Controlling entstehen lassen. Flankiert wird dieser Bereich idealtypisch von einem Adressrisiko-Treasury, dessen Erfolg an der Entwicklung der erwarteten Verluste im Portfolio einer Bank gemessen wird. Zentrale Ergebnisquelle sind die aus dem Marktbereich verrechnete Risikoprämie und auf der Aufwandseite die schlagend gewordenen Adressrisiken. In Zukunft wird ein zunehmend wichtiger Aspekt der Erfolg aus dem Handel mit Kreditrisiken sein. Dies können Verbriefungen eigener Kredite, Einkauf von durch andere Kreditinstitute aufgelegten Verbriefungen sowie der Handel mit Kreditderivaten sein. Voraussetzung für den Erfolg ist dabei, dass das Adressrisiko-Treasury mit geeigneten Informationen versorgt wird.
Notwendig sind Kennzahlen, anhand derer es möglich ist, den Erfolg oder den Verlust aus dem Tragen von Adressrisiken abzubilden. Bisher ist es üblich, die Verluste in Form der Zuführung zu Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen zu messen. Unter Gesichtspunkten der GuV-Steuerung erscheint diese Vorgehensweise zielführend, eine Reihe von wesentlichen Anforderungen wird jedoch nicht erfüllt:
- Die Messung der eingetretenen Verluste passt nicht zu der Messung der erwarteten Verluste in Form von Risikoprämien, da ein Verlust erst dann eintritt, wenn es bereits zum Ausfall gekommen ist. Wachsende Risiken durch eine schleichende Verschlechterung der Bonitäten oder einen Verfall der Sicherheitenwerte im Portfolio werden nicht berücksichtigt.
- Erträge können nur aus der Auflösung bereits gebildeter EWB generiert werden. Erfolge aus einem aktiven Portfoliomanagement werden nicht abgebildet.
Ein weiterer Ansatz ist es, die Veränderungen des Expected Loss einer Credit-Value-at-Risk-Kalkulation in regelmäßigen Abständen zu messen und diese Veränderungen als Ergebnis eines Adressrisiko-Treasurys auszuweisen.
Dieser Ansatz deckt eine Reihe von Anforderungen ab:
- Bloße Bonitätsverschlechterungen stellen bereits einen Verlust dar. Bonitätsverbesserungen führen zu Erträgen.
- Wertänderungen von Sicherheiten werden berücksichtigt.
- Der Erfolg eines aktiven Portfoliomanagements kann als Ertrag oder Verlust gemessen werden.
- Tatsächliche Ausfälle werden durch die Berechnung des Credit Value at Risks nicht berücksichtigt.
- Änderungen des Expected Loss, die durch andere Steuerungsbereiche verursacht werden, können nicht isoliert werden. Relevant sind hier im Wesentlichen Wertänderungen, die durch Leistungsstörungen oder Änderungen von Bewertungszinssätzen verursacht wurden und dem Kundengeschäftsergebnis bzw. der Zinsbuchsteuerung zuzurechnen sind.
Ein grundsätzliches Problem ist der fehlende Bezug zum Kundengeschäftsergebnis: In welchem Umfang die ursprünglich an einem Geschäft vereinnahmten Risikoprämien zum Ertrag oder Verlust eines Adressrisiko-Treasurys beigetragen haben, wird durch den Portfolioansatz nicht beantwortet.
Zielführend ist es, den Gedanken der Risikoprämienkalkulation nicht nur bei Geschäftsabschluss, sondern laufend für alle Geschäfte eines Portfolios durchzuführen. Dafür ist es erforderlich, die Wertveränderungen der Risikoprämien im Zeitverlauf zu messen sowie die Ursachen der Wertveränderungen zu isolieren. Zudem ist die Trennung der durch Leistungsstörungen und Zinsänderungen verursachten Wertveränderungen notwendig.
Die Ermittlung des Adressrisikoergebnisses erfolgt schrittweise monatlich und pro Konto:
- Zur Berechnung des Effektes von Zinsänderungen auf die Höhe der Risikoprämie wird die im Vormonat vorliegende Risikoprämie mit der alten und der aktuellen Zinsstruktur bewertet.
- Um den Leistungsstörungseffekt ausweisen zu können, wird die Risikoprämie des Vormonats mit der aktuellen Zinsstruktur vor und nach eingetretener Leistungsstörung kalkuliert.
- Der Laufzeiteffekt des Adressrisikoergebnisses ergibt sich aus der Differenz der Risikoprämie auf den Zahlungsstrom des bewerteten Geschäftes aus dem Vormonat inklusive eingetretener Leistungsstörungen und des im Kalkulationsmonat noch ausstehenden leistungsgestörten Cashflows, jeweils bewertet mit der aktuellen Zinsstruktur.
- Die Berechnung des Sicherheiten- und des Bonitätseffektes erfolgt analog.
Um die tatsächlich eingetretenen Verluste zu berücksichtigen, tritt bei Ausfällen der Verlust nicht in Höhe der gebildeten Einzelwertberichtigungen ein. Die Bank wird in Höhe des ausgefallenen Exposures, reduziert um die letzte kalkulierte Risikoprämie vor dem Ausfall, belastet.

Komponenten einer einzelgeschäftsbezogenen Adressrisiko-Ergebnisrechnung
Die beschriebene Vorgehensweise hat die Vorteile, ein bis auf das Einzelgeschäft nachvollziehbares Ergebnis zu liefern, die Ergebnisse den einzelnen Steuerungsbereichen zuzuordnen und sowohl die Entwicklung der erwarteten wie der tatsächlich eingetretenen Verluste zusammen mit vergleichbaren Größen des Kundengeschäftsergebnisses auszuweisen.
Sofern durch eine aktive Risikosteuerung Geschäfte mit einer risikominimierenden Wirkung in ein Portfolio aufgenommen werden oder mit einem Risikopotenzial versehene Geschäfte durch Verbriefungen oder ähnliche Aktionen aus einem Portfolio eliminiert werden können, können diese Effekte in die Ergebnisse mit einbezogen werden.
Bei allen Vorteilen einer beschriebenen Adressrisikoergebnisrechnung muss beachtet werden, dass eine ordnungsgemäße Bildung von EWB aus handelsrechtlichen Aspekten und eine Berechnung eines Credit Value at Risks zur Abbildung der tatsächlichen Risikosituation weiterhin ergänzend notwendig sind, um eine vollständige Adressrisikosteuerung abbilden zu können.
Autor: Lars Holzgraefe, Leiter Produktmanagement, parcIT GmbH
