Neuer Angemessenheitsnachweis Immobilienrisiko

upDATE 2024: 23.05.2024 Livestream

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Christian Stövesand, Sebastian Uhles, parcIT GmbH

Neuer Angemessenheitsnachweis Immobilienrisiko

Gemäß regulatorischen Vorgaben (MaRisk AT 4.1 Tz. 9) muss die Angemessenheit der Methoden und Verfahren für die Risikomessung zumindest jährlich überprüft werden. Der institutsindividuelle Angemessenheitsnachweis Immobilienrisiko unterstützt die Institute bei der Angemessenheitsprüfung der Immobilienrisikomodelle. In diesem werden die individuellen Daten des Instituts mit einem Pool gegenübergestellt und verglichen, sodass das Institut die Repräsentativität vor allem für Nutzungsarten und Regionen beurteilen kann. Darüber hinaus stehen qualitative Fragen zur Einordnung des Immobilienrisikomodells und deskriptiven Analysen zur Einordnung des Pools und der Institutsdaten zur Verfügung.

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