Nutzungsvereinbarung ILAAP-Überleitungstool

Nutzungsbedingungen der parcIT für die Übergangslösung ILAAP-Überleitungstool

§ 1 Allgemeines / Vertragsgegenstand

  1. Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Vertrag“ genannt) stellen einen Vertrag zwischen der parcIT und dem Nutzer dar.
  2. Gegenstand dieses Vertrages ist die unentgeltliche Bereitstellung des ILAAP-Überleitungstools (nachfolgend „Tool“ genannt) durch die parcIT. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis zu diesen Bedingungen, indem er das Tool verwendet oder herunterlädt.
  3. Das Tool kann von Instituten genutzt werden, die VR-Control zur Liquiditätsrisikosteuerung nutzen, um die ILAAP-Templates 5, 6 und 8 der FinaRisikoV-Meldung zu befüllen. Es unterstützt bei der Überleitung der in VR-Control generierten Ergebnisgrößen nach agree21,indem es Exportdateien aus VR-Control aufnimmt und deren Inhalte in eine Importdatei für agree21 überführt. Für die inhaltlich korrekte Meldung ist das meldende Institut verantwortlich, das Tool dient lediglich der prozessualen Unterstützung, die Nutzung ist nicht verpflichtend.

§ 2 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Das Tool ist geistiges Eigentum der parcIT und ist insbesondere urheberrechtlich geschützt.
  2. Die parcIT räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragsdauer begrenztes Recht ein, das Tool in unveränderter Form als Übergangslösung zur prozessualen Unterstützung zu nutzen.
  3. Der Nutzer darf das Tool, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften dies erlauben, weder ändern noch bearbeiten.
  4. Der Nutzer darf das Tool ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags nutzen; somit darf der Nutzer das Tool insbesondere nicht:
    1. Dritten – in welcher Form auch immer – zur Verfügung stellen (z. B. Veräußern, Vermieten oder Application Service Providing betreiben) und/oder
    2. für Geschäftsfälle Dritter nutzen (z. B. Auslagerungsleistungen)

§ 3 Haftung

  1. Die parcIT übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie in Bezug auf den gewöhnlichen Gebrauch, die Eignung für einen bestimmten Zweck, Verfügbarkeit, Sicherheit. Die Nutzung erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko des Nutzers.
  2. Die parcIT haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften: in Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
  3. Eine weitergehende Haftung der parcIT, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen eines Sach-, Rechtsmangels und/oder der Verletzung von sonstigen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen. Das gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der parcIT.

§ 4 Laufzeit/Kündigung

  1. Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann durch die parcIT oder den Nutzer mit einer Frist von vier Wochen [GS1][FP2]in Textform gekündigt werden.
  2. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht am Tool. Daher wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung der Vertragslaufzeit das Tool nicht weiter benutzen darf und im Falle der Nichtbeachtung das Urheberrecht der parcIT verletzt.

§ 5 Schlussbestimmungen

  1. Die Abtretung von Ansprüchen des Nutzers aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der parcIT.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.
  3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammen-hang mit diesem Vertrag ist Köln. Die parcIT hat das Recht, auch an jedem anderen zu-ständigen Gericht zu klagen.