IFRS 9 – der neue Standard in der internationalen Rechnungslegung
Bereits in der internationalen Rechnungslegung nach IAS 39 stellt die Klassifizierung und anschließende Bewertung entsprechend der IFRS-Bewertungskategorie einen zentralen Bestandteil der IFRS-Bilanzierung dar. Auch die Risikovorsorge war Bestandteil des IAS 39. Sie wurde jedoch vollständig überarbeitet und neu gestaltet. Da sich das Thema Hedge Accounting im Zuge der Verabschiedung des IFRS 9 als sehr komplex herausgestellt hat, wurde dieses Thema in Teilen aus den IFRS 9 ausgelagert und wird aktuell in einem eigenen Projekt zum Portfolio Fair Value Hedge betrachtet. Hierzu gibt es jedoch noch keinen abschließenden Stand. Daher ist für das Portfolio Fair Value Hedge Accounting weiterhin der IAS 39 maßgeblich.
IFRS – Klassifizierung und Bewertung
Neben der Frage, welche Instrumente unter die Regelung des IFRS 9 fallen und als Financial Assets zu behandeln sind, ist auch deren Bewertung Teil des IFRS 9. Die Verfahren Fair Value und Amortized Cost haben nach IFRS 9 weiterhin Bestand. Mit den IFRS 9 gibt es zukünftig jedoch weniger bzw. neue Bewertungskategorien, in die die Finanzinstrumente einer Bank klassifiziert werden müssen. Wenn möglich, wird die Kategorie „Amortized Cost“ (AC) bzw. fortgeführte Anschaffungskosten angestrebt. Jedoch ist dies abhängig von zwei zentralen Kriterien:
- Geschäftsmodellbedingung (Business-Model-Kriterium) Zahlungsstrombedingung (SPPI-Kriterium) Sind die Kriterien nicht erfüllt, so werden die Instrumente entweder der Kategorie „Fair Value Through Other Comprehensive Income“ (FVOCI) oder aber der Kategorie „Fair Value Through Profit and Loss“ (FVTPL) zugeordnet.
- Die Fair Value Option (FVO) ist weiterhin möglich. Es wird teilweise darüber hinaus ein Benchmarktest in Abhängigkeit vom Geschäft und dessen Eigenschaften gefordert.
Auf die Klassifizierung folgt die Bewertung entsprechend der festgelegten Kategorie bei Zugang, im Zeitverlauf und bis zum Abgang des Geschäfts. Die Fair-Value- und die Amortisationsberechnung sind hier zentraler Baustein für die Bewertung. Dabei sind im Zeitverlauf eines Finanzinstruments dessen Besonderheiten wie z.B. die sogenannten „Modifications“ zu berücksichtigen.
IFRS – Wertminderung und Risikovorsorge
Der IFRS 9 fordert im Vergleich zu IAS 39 im Rahmen der Risikovorsorge eine neue Vorgehensweise der Berechnung von Wertminderungen. Die Methodik beruht auf der Berechnung eines erwarteten Verlustes (Expected Loss), welcher in Abhängigkeit einer Zuordnung in drei verschiedenen Stufen (3-Stage-Approach) zu berechnen ist. In Abhängigkeit der Stage-Zuordnung ist nun ein Expected Loss für ein Jahr (1 Year Expected Loss) in Stufe 1 oder aber für die komplette Restlaufzeit (Lifetime Expected Loss) in Stufe 2 und 3 zu berechnen.
Insbesondere in der Stufe 3 wird der Cashflow, der der Bewertung zugrunde liegt, auf den erwarteten Anteil verringert. Die Herausforderung im 3-Stage-Approach liegt hierbei in der Feststellung der zutreffenden Stufe und der regelmäßigen Überprüfung dieser Zuordnung.