Erfolge

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Bild Kunden 2020

Referenzen

Über die Unternehmensgruppe Atruvia AG versorgen wir circa 1.000 genossenschaftliche Banken mit VR-Control. Darüber hinaus sind wir für Privatbanken, Sparkassen und Spezialkreditinstitute sowie deren Rechenzentralen und Verbände tätig. Zu unserem Kundenkreis gehören weiterhin Versicherungen sowie Unternehmen und Organisationen aus Handel, Dienstleistung und Industrie.

Softwarebescheinigung nach IDW PS 880

Die Softwarebescheinigung IDW PS 880 belegt die Qualität und Performance unserer Softwareprodukte. Die Eigenschaften der Software werden mittels eines produktorientierten Testverfahrens durch einen Wirtschaftsprüfer verifiziert. Das bedeutet: Er beurteilt anhand von Testfällen die Verarbeitungsfunktionen, die Softwaresicherheit und die Dokumentation der Software zur Gesamtbanksteuerung. Dies geschieht durch die Simulation einzelner Geschäftsvorfälle. Hierbei wird als Anforderung deutsches Recht, im Wesentlichen das Handels- und Steuerrecht sowie einschlägige Gesetze (KWG) und Stellungnahmen der BaFin, zugrunde gelegt.

Als wesentliche Stellungnahme der BaFin und als Kriterium zur Beurteilung der funktionalen Anforderungen des Softwareprodukts werden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) herangezogen. 

 

Die Prüfungen werden immer im Wesentlichen in folgenden Schritten durchgeführt:

  • Prüfung der Anwenderdokumentation gegen die bereitgestellten Softwarefunktionen und Neuerungen der Teilmodule inklusive eines einfachen Funktionstests,
  • Nachvollzug der von der parcIT durchgeführten Tests,
  • Prüfung der Softwarefunktionen auf Basis der von der parcIT durchgeführten Tests und den zugehörigen Dokumentationen, teilweise mit Nachvollzug im Testsystem,
  • Beurteilung des Testumfangs, der Testinhalte und Testergebnisse,
  • Erstellung, Durchführung und Dokumentation eigener Tests,
  • Dokumentation der Fehler zur Bearbeitung
  • Durchführung von Nachtests (soweit erforderlich) bzw. Nachvollzug der Fehlerbehebungen

Die Ausgestaltung der Testverfahren im Rahmen der Softwareentwicklung ist ein wesentlicher Faktor für die Durchführbarkeit von Softwareprüfungen. Das Test- und Abnahmekonzept muss gewährleisten, dass alle in dem Softwareprodukt abgebildeten Funktionen und Geschäftsprozesse in ausreichendem Maße getestet werden. Die Testfälle, der Testumfang, der Testabdeckungsgrad sowie die Testdurchführung und deren Ergebnisse werden in einer für Dritte nachvollziehbaren Weise dokumentiert.