Marc Leise, parcIT GmbH
Im ersten Halbjahr 2019 werden genossenschaftlichen Primärinstituten erstmalig Angemessenheitsnachweise für das Kreditportfoliomodell im Kundengeschäft (KPM-KG) und das Kreditportfoliomodell im Eigengeschäft (KPM-EG) zur Verfügung gestellt. Auch für Drittbanken, die die Modelle der parcIT GmbH im Einsatz haben, werden diese Angemessenheitsnachweise angeboten. Sie enthalten neben Berichtsvorlagen mit bereits vorgefertigten, quantitativen Analysen auch Empfehlungen zu weiteren Prüfungshandlungen sowie vorgefertigte Templates zum Reporting an den Vorstand.
Zusätzlich zur Validierung der Kreditportfoliomodelle durch die parcIT GmbH besteht für die Primärinstitute gemäß MaRisk AT 4.1 Tz. 8 und 9 die Notwendigkeit, eine institutsindividuelle Angemessenheitsprüfung der Modelle für die Risikomessung durchzuführen.
Mehr darüber und über die Produktkomponenten lesen Sie hier.
Über weitere Details werden die genossenschaftlichen Institute im Vorfeld der Rollout-Termine durch Fachinformationen in den Infoportalen des Rechenzentrums informiert.
Drittbanken können sich bei Interesse mit dem Vertrieb der parcIT GmbH in Verbindung setzen.