Archiv der Kategorie: Rating

IRBA-Umsetzung

parcIT Mediathek: BANKSTEUERUNG FÜR HEUTE UND MORGEN

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IRBA-Umsetzung

Aufgrund steigender regulatorischer Kapitalanforderungen beschäftigen sich Institute der GFG derzeit mit der Frage, ob künftige Kapitalquoten das Neugeschäft und das Wachstum limitieren könnten. In diesem Kontext wurde in Kooperation von 19 Genossenschaftlichen Primärinstituten, Atruvia und parcIT im Jahr 2022 eine Vorstudie zur Einführung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRBA) zur Ermittlung der regulatorischen Eigenmittelanforderung durchgeführt. In der Vorstudie wurden signifikante Verbesserungspotenziale der regulatorischen Kapitalquoten durch den IRBA identifiziert, gleichwohl macht eine IRBA-Anwendung einen zusätzlichen personellen Ressourcenaufbau u.a. bei Atruvia, parcIT und den beteiligten Instituten notwendig. Institute der Sparkassen-Finanzgruppe führen derzeit den IRBA bereits ein, sodass eine Bewertung der Vor- und Nachteile aktuell auch unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsfähigkeit sinnvoll ist.

Referent*in

Weitere Beiträge

Dr. Thorsten Ohliger, parcIT GmbH

Dr. Thorsten Ohliger ist seit 2015 bei der parcIT im Methoden- und Produktmanagement (Fachbereich Adressrisikosteuerung) tätig. Als Leiter Verlustschätzung konzipierte er eine einheitliche Verlustdatensammlung in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und entwickelte ein entsprechendes Verlustschätzungsmodell. Im Jahr 2022 leitete er eine Vorstudie zur Einführung des IRBA (auf internen Ratings basierender Ansatz gem. CRR) für Genossenschaftliche Primärinstitute.

Was hat sich mit der Konkretisierung der Ausfalldefinition geändert?

parcIT Mediathek: BANKSTEUERUNG FÜR HEUTE UND MORGEN

Dieser Beitrag ist ein Original aus der Fachtagung upDATE light 2020.

Florian Schröder, Stephan Stevens, parcIT GmbH:

Was hat sich mit der Konkretisierung der Ausfalldefinition geändert?

Die hohen Bestände an notleidenden Krediten bei einer Vielzahl von Banken im Euro-Währungsgebiet haben die Regulatoren dazu veranlasst, die bisherige Ausfalldefinition zu verschärfen, auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und stärker mit dem aufsichtsrechtlichen Meldewesen zu verzahnen.

Die Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) wurden im Herbst 2020 für die genossenschaftliche Finanzgruppe, sowie alle weiteren anwendenden Institute der VR-Rating Verfahren umgesetzt. Mit Inkrafttreten der neuen Ausfalldefinition ergeben sich dadurch wesentliche Anpassungen und Neuregelungen hinsichtlich der Ausfallerfassung, sowie der Anforderungen an die Wiedergesundung. Die einzelnen Konkretisierungen leiten sich aus den nachfolgenden Quellen ab:

Die nachfolgende Übersicht stellt die sich hieraus ergebenden wesentlichen Änderungen dar, deren Umsetzung im Leitfaden VR-Rating Ausfallkriterium beschrieben ist und in den Kernbanksystemen agree21 und Sopra Base technisch unterstützt wird. Die Änderungen werden im Videobeitrag detailliert vorgestellt.

Auf Ihre Fragen oder Feedback freuen sich

Florian Schröder
Methoden- und Produktmanagement
parcIT GmbH
Florian.Schroeder@parcIT.de

Stephan Stevens
Beratung- und Prozessmanagement
parcIT GmbH
Stephan.Stevens@parcIT.de

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Methoden- und Produktmanagement
parcIT GmbH
Florian.Schroeder@parcIT.de

Stephan Stevens
Beratung- und Prozessmanagement
parcIT GmbH
Stephan.Stevens@parcIT.de

IRBA-Umsetzung

Video 10.05.2023IRBA-Umsetzung
Dr. Thorsten Ohliger, parcIT GmbH

Was hat sich mit der Konkretisierung der Ausfalldefinition geändert?

Video 28.06.2021Was hat sich mit der Konkretisierung der Ausfalldefinition geändert?
Florian Schröder, Stephan Stevens, parcIT GmbH